Unfall- und Schadengutachten

Im Falle eines Fahrzeugschadens, egal ob durch Unfall, Wetter, Einbruch oder andere Unglücke, ist eine professionelle Bewertung unabdingbar.

Insbesondere, wenn es Schadensersatzansprüche durchzusetzen gilt, ist ein professionelles Gutachten die unverzichtbare Grundlage.

Die FSP Gutachter stehen in ganz Deutschland für Schadensgutachten aller Art zur Verfügung.

Viele von Ihnen sind zusätzlich spezialisiert. Damit ist die FSP auch der richtige Partner, wenn es um spezielle Fahrzeuge wie Caravans, Oldtimer, Zweiräder, Einsatzfahrzeuge oder Land-/Baumaschinen geht.

Selbst für besondere Schadensereignisse findet man bei FSP den richtigen Partner. So sind sogar Brandursachenanalysen oder Ultraschalluntersuchungen von Carbonteilen im Leistungsangebot. Selbst Röntgen wird in manchem Fällen eingesetzt.

Sprechen Sie uns bei Kfz Sachverständigenbüro Marvin Ram in 41849 Wassenberg gerne an welches Gutachten Sie benötigen.

Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.

Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Wird ein LKW mit Anhänger betrieben, nennt man das Gespann Lastzug. Bei einer Zugmaschine (in der Regel ein kurzer LKW) mit einem Auflieger bezeichnet man das Gespann als Sattelzug. LKW haben in der Regel ein Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen.

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.

Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.

Als Wohnmobile bezeichnet man eine Fahrzeug mit eigenem Antrieb, in dem sich eine Wohneinrichtung befindet.

Caravan beziehungsweise Wohnwagen werde als Anhänger mit eigener Wohneinrichtung bezeichnet, die jedoch keinen eigenen Antrieb besitzen.

Ein Kraftrad ist ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern und eigenem Antrieb.

Ein Fahrrad ist ein meist einspuriges Landfahrzeug ohne eigenen Antrieb. Es wird durch Muskelkraft über Pedale oder Kurbeln angetrieben.

Eine Besonderheit bilden die E-Bikes und Pedelecs, die über einen elektrischen Hilfsmotor verfügen.

Lastenräder sind Fahrrad oder E-Bike Versionen, die zum Transport von Lasten entwickelt worden sind. Sie sind meist mehrspurig konstruiert.